amber-marketing

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der amber marketing GmbH

amber marketing GmbH
Wilhelminenstraße 58/14 1160 Wien

FN: 543861x
UID: ATU76101068

Telefon: +43 660 5383898
E-Mail: hi@amber-marketing.at

 

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Für den Geschäftsverkehr der amber marketing GmbH, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von amber marketing ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurde.

 

2. Unternehmensgegenstand

2.1. amber marketing betreibt eine Multi-Media Werbeagentur. amber marketing erbringt für Kunden insbesondere Leistungen in den Bereichen

– Suchmaschinen Optimierung
– Webseitenentwicklung
– Status- und Potenzialanalysen
– Grafikdesign
– Social Media Marketing
– Content Erstellung
– Akquise und Projektmanagement
– SEA
– Schulungen & Workshops

2.2. Leistungen von amber marketing richten sich ausschließlich an Unternehmer (B2B).

 

3. Angebot & Vertragsabschluss

3.1. Angebote von amber marketing sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2. Das jeweilige von amber marketing dem Kunden angebotene Leistungskontingent ist dem Angebot zu entnehmen.

3.3. Mit Annahme des Angebots durch den Kunden kommt der Vertrag zustande.

3.4. Sofern das Angebot nichts Abweichendes bestimmt, ist dieses 7 Tage gültig.

3.5. Der Kunde verpflichtet sich zur gänzlichen Geheimhaltung des Angebots auf „need to know“ Basis.

 

4. Leistungen & Leistungsänderungen

4.1. Leistungen von amber marketing sind je nach Angebot entweder ein Zielschuldverhältnis oder ein Dauerschuldverhältnis. Die jeweilige Art der vertraglichen Bindung ist dem Angebot zu entnehmen.

4.2. amber marketing ist zur Erbringung von Regieleistungen (Korrekturschleifen) im Rahmen des im Angebot festgelegten Umfanges verpflichtet.

4.3. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, verbleiben Domains im Eigentum von amber marketing.

4.4. Wünscht der Kunde nachträgliche Leistungsänderungen bzw. Zusatzleistungen, kann amber marketing entweder ein separates Angebot erstellen oder das bestehende Angebot abändern.

4.5. amber marketing weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Anbieter von Social-Media-Kanälen es sich regelmäßig in deren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen aus beliebigem Grund abzu- lehnen bzw. zu entfernen. Sämtliche Werbeschaltungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. amber marketing trifft diesbezüglich auch keine gesonderte Informations- bzw. Aufklärungspflicht.

 

5. Preise & Zahlungsbedingungen

5.1. Zahlungen durch den Kunden erfolgen ausschließlich elektronisch bzw. per Überweisung an die von amber marketing bekanntgegebene Kontoverbindung.

5.2. amber marketing ist berechtigt, bis zu 100% der Auftragssumme als Akontozahlung zu fordern.

5.3. Sofern im Angebot der Ersatz von Barauslagen (z.B. Software, Hardware, Programme, Werbeverträge, Lizenzgebühren etc.) nicht erfasst ist, ist amber marketing berechtigt, diese dem Kunden gesondert unter Berücksichtigung eines branchenüblichen Gewinnaufschlages in Rechnung zu stellen.

5.4. Sofern im Angebot nichts Abweichendes enthalten ist, verstehen sich Preise und Preisangaben von amber marketing exklusive gesetzlicher USt.

 

6. Lieferungs- & Leistungstermine

6.1. Die Lieferfristen und -termine werden von amber marketing nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung der vertragsgemäßen Leistungen.

6.2. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest zwei-wöchigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

6.3. Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, an amber marketing Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. zu bezahlen.

6.4. amber marketing kann außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Kunde verschuldeter und ihm erwachsener Schäden geltend machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechen – der außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen.

6.5. Im Fall von Zahlungsverzug bei Dauerschuldverhältnissen (z.B Webseitenwar-tung, Hosting etc.) ist amber marketing berechtigt, die eigene Leistungserbringung ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges einzustellen.

6.6. Sofern der Kunde während aufrechter Vertragsbeziehung gegen amber marketing wie auch immer geartete gerichtliche oder behördliche Schritte einleitet, ist amber marketing berechtigt, bis zur rechtskräftigen Beendigung des jeweiligen bzw. aller geführten Verfahren, die Leistungserbringung zu unterbrechen.

 

7. Preisänderung

7.1. Sollten nach Annahme des Angebots in der Sphäre von amber marketing unvorhergesehene Umstände eintreten, die sich wesentlich auf die Preisbildung auswirken (Erhöhung des Kollektivvertraglichen Entgelts, Erhöhung der Druckkosten, Erhöhung von Lizenzgebühren etc.), ist amber marketing berechtigt, das vereinbarte Entgelt bis zu 30% zu erhöhen.

7.2. amber marketing wird jede Entgeltänderung dem Kunden unverzüglich bekannt geben. Widerspricht der Kunde nicht binnen einer Frist von 14 Tagen, so ist dieser an das geänderte Entgelt gebunden. Der Widerspruch des Kunden berechtigt amber marketing, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

 

8. Pflichten des Kunden

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, amber marketing in jeder Phase der Leistungserbringung bestmöglich zu unterstützen. Er wird sämtliche benötigten Informationen erteilen und mit Programmen und Arbeitsabläufen vertraute Mitarbeiter für erforderliche Gespräche zur Verfügung stellen.

8.2. Der Kunde stellt amber marketing oder von amber marketing beauftragten Dritten den zur Ausführung des Auftrags benötigten Zugang zu Systemen, sowie Räume, Arbeitsplätze, Rechnerzeiten (inkl. Operating- und Systemunterstützung), Testdaten, Kommunikationseinrichtungen und sonstige technische Hilfsmittel, Unterlagen und/oder Informationen in ausreichendem Umfang zur Verfügung.

8.3. Soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, ist amber marketing bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten von seiner Leistungspflicht befreit.

8.4. Alle Leistungen von amber marketing (insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Kopien, elektronische Daten etc.) sind durch den Kunden sofern amber marketing nichts Abweichendes anordnet binnen drei Werktagen freizugeben. Sofern der Kunde seiner Freigabepflicht nicht nachkommt, gelten die Leistungen als genehmigt.

8.5. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Durchführung der Leistungen zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichen- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (clearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind.

8.6. Wird amber marketing infolge einer Verletzung derartiger Rechte (8.5) von einem Dritten in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Kunde zur vollumfänglichen Schad- und Klagloshaltung von amber marketing.

 

9. Gewährleistung

9.1. amber marketing leistet dafür Gewähr, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen dem Vertrag entsprechen. 

9.2. Durch die Freigabe von Entwürfen (Text, Grafik etc.) erklärt der Kunde seine volle Zustimmung, dass die gegenständlichen Leistungen mängelfrei erbracht wurden.

9.3. Die Leistung entspricht dem Vertrag, wenn der Kunde nicht binnen 7 Tagen nach Leistungserhalt gegenüber amber marketing einen Mangel anzeigt. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so können Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend gemacht werden.

9.4. Dem Kunden obliegt die Wartung und regelmäßige Aktualisierung aller von amber marketing bereitgestellten Leistungen (z.B. Webseiten, Social Media Kanäle etc.).

9.5. amber marketing ist berechtigt, die Art und den Zeitraum der Gewährleistung zu bestimmen.

9.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

 

10. Schadenersatz und Haftungsbeschränkungen

10.1. amber marketing haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Amber marketing haftet, ausgenommen für Personenschäden, nicht für leichte Fahrlässigkeit.

10.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folgeschäden, bloße Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, Schäden aus dem Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung, haftet amber marketing nicht.

10.3. Insbesondere haftet amber marketing nicht für die tatsächliche Realisierung (Lead-Generation, Conversion, Return on Investment etc.) der wirtschaftlichen Erträge bzw. möglicher Ertragschancen der beauftragten Marketing-Leistungen.

10.4. Die Haftung von amber marketing ist der Höhe nach mit der Auftragssumme beschränkt.

10.5. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen amber marketing beträgt 6 Monate.

 

11. Höhere Gewalt

11.1. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und selbst durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, welches der Leistungserbringung entgegensteht.

11.2. Im Falle höherer Gewalt, die der Leistungserbringung von amber marketing vorübergehend entgegensteht, verlängert sich die Leistungspflicht von amber marketing entsprechend.

11.3. Im Falle höherer Gewalt ist der Kunde für die Dauer des bei amber marketing infolge höherer Gewalt eintretenden Leistungshindernisses vom Entgelt aliquot befreit.

 

12. Datenschutz

12.1. amber marketing verpflichtet sich zum umfassenden Datenschutz sämtlicher personenbezogenen Daten des Kundes.

12.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für die Erfüllung dieses Vertrages von amber marketing verwendet werden dürfen. Weiters erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass amber marketing die ihm mitgeteilten Daten verarbeitet und intern verwendet.

 

13. Eigenwerbung & Logoverwendung

13.1. Der Kunde räumt amber marketing das Recht ein, ihn als Kunden unter Abbildung etwaiger Logos bzw. Marken zu nennen, insbesondere, aber nicht ausschließlich auf der Webseite von amber marketing.

13.2. Der Kunde räumt amber marketing das Recht ein, sämtliche Arbeitsergebnisse bzw. Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung während und nach Beendigung dieses Vertrages unentgeltlich zu nutzen.

13.3. Sofern die Leistungen von amber marketing urheberrechtlich geschützt sind, ist amber marketing berechtigt, ihren Namenszug bzw. ihr Logo oder eine sonstige geschäftlich übliche Bezeichnung der Kampagnen des Kunden dezent und nach Abstimmung mit diesem vorzunehmen.

 

14. Geistiges Eigentum

14.1. Alle Leistungen von amber marketing, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von amber marketing und können sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde zurückverlangt werden.

14.2. Der Kunde erwirbt durch Zahlung der Rechnung von amber marketing das Recht der Nutzung für den ver- einbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von amber marketing jedoch ausschließlich in Österreich nutzen.

14.3. Wird Geistiges Eigentum vom amber marketing über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinaus genützt, ist – unabhängig davon, ob dieses urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – die Zustimmung von amber marketing erforderlich.

14.4. amber marketing ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

 

15. Rechtswahl & Gerichtsstand

15.1. Auf das Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des in Öster- reich geltenden Internationalen Privatrechts anzuwenden.

15.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich seines gültigen Zustandekommens ist das sachlich zuständige Gericht für 1160 Wien ausschließlich zuständig.

 

16. Zustellungen, Zugang von Wissens- und Willenserklärungen

16.1. Zustellungen an den jeweiligen Kunden erfolgen auf dessen zuletzt schriftlich bekannt gegebene physische oder elektronische Adresse.

16.2. E-Mails gelten beim Kunden am selben Tag als zugegangen, sofern beim Senden keine Fehlermeldung erscheint.

16.3. Schriftstücke per Post gelten, sofern sie im Inland zugestellt werden innerhalb von 2 Tagen, sofern sie ins Ausland zugestellt werden innerhalb von 7 Tagen nach Absendung als zugegangen.

 

17. Nebenabreden & Schriftform

17.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend und enthalten den vollständigen Parteiwillen.

17.2. Zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen keine mündlichen Nebenabreden.

17.3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

 

18. Einsatz von Subunternehmern

18.1. Für den Fall, dass mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Einsatz von Subunternehmern durch amber marketing stets zulässig.

 

19. Aufrechnungsverbot

19.1. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von amber marketing mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

 

20. Salvatorische Klausel

20.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig sein oder infolge der Änderung der Rechtslage nichtig oder unwirksam werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung als vereinbart, die dem beabsichtigten Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sinngemäßes gilt für Lücken dieses Vertrages.

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